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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 153/01 vom 15.08.2001

Rechtsgebiete:MSA
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit, Daseinsmittelpunkt, MSA
Stichwort:MSA
Leitsatz:Verneinung der internationalen Zuständigkeit gemäß 9 MSA, wenn die Behörde am gewöhnlichen Aufenthalt ohne ernsthafte Gefährdung des Minderjährigen rechtzeitig von ihrer Regelzuständigkeit nach Art. 1 MSA Gebrauch machen kann. Der Umstand, daß das Kind, das in Frankreich bei seiner Mutter wohnt, den Kindesvater jeden Sommer für acht Wochen "besucht", begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Als gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort des tatsächlichen Mittelpunktes der Lebensführung des Minderjährigen, des Schwerpunktes seiner sozialen Bindungen, insbesondere in familiärer und schulischer Hinsicht zu verstehen, mithin der "Daseinsmittelpunkt"
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 153/01




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