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Motorrad

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 242/06 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, StPO
Schlagworte:Verkehrsunfall, Schadensersatz, Motorrad, Abstand, Sicherheitsabstand
Stichwort:Motorrad
Leitsatz:Zur Anrechnung eines Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall, wenn ein angemessener Abstand zum vorausfahrenden Motorrad unterschritten wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 242/06



OLG-HAMM – Urteil, 9 U 41/03 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, FahrschAusbO
Schlagworte:Ausbildung, Bremsübungen, Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr
Stichwort:Motorrad
Leitsatz:Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der Fahrlehrer verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden Bremsverzögerung herangeführt worden ist.

Die Fahrschülerin muss sich ein Mitverschulden (hier 50%) anspruchsmindernd entgegen halten lassen, wenn sie sich auf riskante Bremsübungen trotz unsicheren Fahrgefühls (weil man sich den Anforderungen nicht gewachsen glaubt) und Kenntnis der theoretisch vermittelten Sturzgefahr einlässt.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 41/03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 12101/04.OVG vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:POG, VereinsG, GG
Schlagworte:Abzeichen, Angels, Bekämpfung, Chapter, Charter, Club, Düsseldorf, Effektivität, Germany, Gruppierung, Hamburg, Hells Angels, Kennzeichen, Kennzeichenverbot, Lederweste, MC, Motorrad, Motorradclub, Polizei, Polizeirecht, Sektion, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Terrorismus, Terrorismusbekämpfungsgesetz, Terrorismusbekämpfung, Totenkopf, Verbot, Verein, Vereinigung, Vereinigungsfreiheit, Vereinsverbot, Vereinswappen, Verwendung, Verwendungsverbot, Wappen, Weste
Stichwort:Motorrad
Leitsatz:Zum vereinsrechtlichen Verwendungsverbot für Kennzeichen der Hells Angels.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 12101/04.OVG

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 38/03 vom 24.01.2005

Rechtsgebiete:BGB, StrWG, GG
Schlagworte:Spurrille, Gefahrenquelle, Motorrad
Stichwort:Motorrad
Leitsatz:Eine scharfkantige in Fahrtrichtung verlaufende Spurrille vor einer Kreuzung mit einer Tiefe von 6,8 cm stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar, weil sie für Motorradfahrer eine erhebliche Sturzgefahr begründet.

Bei fehlendem Unabwendbarkeitsbeweis (§ 7 Abs. 2 StVG a. F.) muss sich der wegen der Rille gestürzte Motorradfahrer eine Anspruchsminderung von 20 % gefallen lassen.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 38/03


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