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Mord

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 22/09 vom 27.01.2009

Zu den Voraussetzungen für die Erklärung der Erledigung einer Unterbringung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 06.1894 vom 26.03.2007

1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 130 Abs. 4 StGB.

2. Das Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel 2005 war rechtmäßig, da eine Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB konkret drohte.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 CS 06.2930 vom 03.11.2006

Zum Verbot einer getarnten rechtsextremen Versammlung am Tag der Einweihung des Jüdischen Gemeindezentrums in München.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2317/05 vom 19.04.2006

1. Die in § 6 Abs. 2 BApO i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO bestimmte Anordnung des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.

2. Ein wegen Mordes rechtskräftig verurteilter Apotheker ist zur Ausübung des Apothekerberufs unwürdig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10951/04.OVG vom 08.12.2005

Zur Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Personen- und Objektschutzmaßnahmen gegenüber Nichtveranwortlichen (hier: Schutz eines mit dem Tode bedrohten Staatsanwalts).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 CS 05.2053 vom 10.08.2005

Bei Durchführung der Versammlung von Rechtsextremen zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Friedensstörung im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB zu erwarten; dies rechtfertigt das Verbot der Versammlung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.

BGH – Beschluss, 2 StE 8/96 vom 20.12.2002

§ 363 Abs. 1 StPO findet auf einen Wiederaufnahmeantrag, der eine Änderung des Schuldspruchs zum Ziel hat, keine Anwendung.

BGH – Urteil, 4 StR 297/02 vom 12.12.2002

Hat der Täter das Tatopfer mit (bedingtem) Tötungsvorsatz mißhandelt und unterläßt er es anschließend, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des (zunächst) überlebenden Opfers einzuleiten, so ist eine Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen auch dann nicht gegeben, wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.

BGH – Urteil, 4 StR 103/02 vom 04.12.2002

Greift der Täter in den fließenden Verkehr ein, indem er Hindernisse auf der Fahrbahn bereitet oder Gegenstände auf fahrende Fahrzeuge wirft, kann § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 StGB auch dann erfüllt sein, wenn die Tathandlung unmittelbar zu einem bedeutenden Fremdsachschaden führt und dieser Erfolg sich als Steigerung der durch die Tathandlung bewirkten abstrakten Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 301/02 vom 15.07.2002

1. Die Entscheidung über die besondere Schuldschwere ist in allen Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu treffen, selbst wenn im Fall des Versuchs die Möglichkeit einer Strafmilderung (§ 23 Abs. 2 StGB) bestanden hat, die Rechtsfolge mithin nicht zwingend vorgeschrieben war (vgl. BGHSt 44, 350). Dabei können die maßgeblichen Tatumstände auch insoweit herangezogen werden, als sie das Schwurgericht schon bei Bewertung der Tatsache, dass der Mord nicht vollendet worden ist, berücksichtigt und zum Anlass der Ablehnung einer Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 StGB genommen hat. Sie sind dadurch für die durch das Vollstreckungsgericht vorzunehmende Würdigung nicht deswegen verbraucht, weil ohne sie eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht verhängt worden wäre (BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 13 S. 2).

2. Auch wenn die im Urteil für das Absehen von der Milderungsmöglichkeit des § 23 Abs. 2 StGB entscheidenden Gesichtspunkte für das Vollstreckungsgericht verwertbar bleiben, muss den belastenden Umständen doch ein Gewicht zukommen, das die Schuld des Täters über das für die Verhängung lebenslänglicher Freiheitsstrafe entscheidende Maß hinaus noch deutlich heraushebt.

BGH – Urteil, 4 StR 233/01 vom 15.11.2001

Ein "Unfall im Straßenverkehr" ist jedes Schadensereignis, in dem sich ein verkehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat. Das kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn das Schadensereignis im Straßenverkehr schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht die Folge des allgemeinen Verkehrsrisikos, sondern einer deliktischen Planung ist.

BGH – Urteil, 2 StR 259/01 vom 19.10.2001

Mord aus niedrigen Beweggründen kann auch dann vorliegen, wenn der Täter in dem Bewußtsein handelt, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen, oder wenn er bewußt seine frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer abreagiert.

BAG – Urteil, 10 AZR 526/00 vom 26.09.2001

Wachstationen in psychiatrischen Kliniken, die nicht für Intensivbehandlung und Intensivüberwachung im Sinne der Richtlinien der Deutschen Krankhausgesellschaft für die Organisation der Intensivmedizin in den Krankenhäusern vom 9. September 1974 eingerichtet sind, sind keine Einheiten für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT. Die dort beschäftigten Angestellten im Pflegedienst haben daher keinen Anspruch auf die sog. Intensivzulage gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. (1 a) zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 2787/99 vom 06.03.2001

Zur generalpräventiven Wirkung einer Ausweisung wegen Mordes.

BGH – Urteil, 3 StR 377/99 vom 11.02.2000

StPO §§ 96 Satz 1, 261; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

1. Zu den Grenzen der Beweiswürdigung bei der Verwertung anonymer Quellen.

2. Ein "in camera"-Verfahren, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zulässig ist, kommt im Bereich des Strafverfahrens zu § 96 Satz 1 StPO nicht in Betracht.

BGH, Urt. vom 11. Februar 2000 - 3 StR 377/99 -
Oberlandesgericht Frankfurt am Main

BGH – Urteil, 5 StR 32/99 vom 08.12.1999

StPO § 252; §§ 3, 4

1. Zu den Grenzen des aus § 252 StPO abzuleitenden Verwertungsverbots in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation.

2. Zur Zulässigkeit der Hinzuverbindung eines Verfahrens gegen einen der versuchten Strafvereitelung durch Falschaussage angeschuldigten Zeugen während fortlaufender Hauptverhandlung.

BGH, Urt. v. 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99 - LG Hamburg

BAG – Urteil, 2 AZR 712/98 vom 16.09.1999

Leitsätze:

1. Hat sich ein Arbeitgeber selbst gebunden, bei bestimmten Verhaltensverstößen vor Ausspruch einer Kündigung zunächst mit dem Arbeitnehmer ein klärendes Gespräch zu führen, so verstößt eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, ohne ein solches Gespräch zu führen, regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb sozialwidrig (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).

2. Art. 5 Abs. 1 der Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22. September 1993, wonach bei Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten vor Ausspruch einer Kündigung mit der kirchlichen Mitarbeiterin bzw. mit dem kirchlichen Mitarbeiter ein Beratungsgepräch bzw. ein "klärendes Gespräch" zu führen ist, enthält eine solche bindende Verfahrensnorm.

3. Zu den Voraussetzungen einer Parteivernehmung von Amts wegen (§ 448 ZPO).

Aktenzeichen: 2 AZR 712/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. September 1999
- 2 AZR 712/98 -

I. Arbeitsgericht
Essen
- 6 Ca 2708/97 -
Urteil vom 9. Dezember 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 7 Sa 425/98 -
Urteil vom 13. August 1998

BGH – Urteil, 3 StR 215/98 vom 30.04.1999

StGB § 220a, § 6 Nr. 1

1. Die Vorschrift des § 6 Nr. 1 StGB, nach der kraft des Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht für ein im Ausland begangenes Verbrechen des Völkermordes gilt, steht im Einklang mit den Regelungen der Völkermord-Konvention (Genozid-Konvention) vom 9. Dezember 1948, die die von jedem der Vertragsstaaten übernommene Verpflichtung, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, nicht territorial begrenzt haben.

2. Die mit einem Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB tateinheitlich begangenen Verbrechen gemäß §§ 211, 212 StGB werden von dem nach § 6 Nr. 1 StGB geltenden Weltrechtsprinzip erfaßt (Annexkompetenz).

3. § 220a Abs. 1 StGB ist ein Straftatbestand, der nach seinem Wortlaut und auch nach seinem durch Auslegung zu ermittelnden Sinn außer einmaligen Handlungen auch mehrere natürliche Handlungen oder ganze Handlungskomplexe umschreibt (tatbestandliche Handlungseinheit).

4. Eine einzige materiell-rechtliche Tat im Sinne des § 220a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen auf eine bestimmte, etwa durch ihren Lebensraum näher konkretisierte nationale, rassische, religiöse oder ethnische (Teil)Gruppe beziehen und die mehreren Handlungen als ein einheitlicher örtlich und zeitlich begrenzter Lebenssachverhalt erscheinen.

BGH, Urt. vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -
OLG Düsseldorf

BGH – Beschluss, 1 StR 686/98 vom 11.02.1999

StPO §§ 454, 462 a; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

In allen Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat das Tatgericht zu entscheiden, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (Ergänzung zu BVerfGE 86, 288).

BGH, Beschl. vom 11. Februar 1999 - 1 StR 686/98 -
LG München I

BGH – Urteil, 3 StR 319/98 vom 23.12.1998

StGB § 211 Abs. 2

Zur subjektiven Seite des Verdeckungsmords bei einem Täter, der in einem durch die Tatentdeckung hervorgerufenen affektiven Erregungszustand tötet.

BGH, Urt. vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98 -
LG Verden

BGH – Urteil, 4 StR 272/98 vom 24.09.1998

StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a
StPO 1915 § 260

1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 -
Landgericht Schwerin

BGH – Urteil, 3 StR 537/97 vom 12.08.1998

StGB § 55 Abs. 1 Satz 1

Die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtstrafe entfällt nicht deshalb, weil den Urteilsgründen die Einzelstrafen nicht zu entnehmen sind.

BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 -
LG Dresden

BGH – Urteil, 3 StR 113/98 vom 10.06.1998

Für den Versuch, zu einem Verbrechen anzustiften, reicht bedingter Vorsatz aus. Es genügt, daß der Anstifter billigend in Kauf nimmt, daß der Adressat seiner Aufforderung Folge leistet; einer darüber hinausgehenden "Ernstlichkeit" bedarf es nicht.

BGH, Urt. vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98 -
LG Düsseldorf

BGH – Urteil, 3 StR 31/98 vom 27.05.1998

StPO § 52

Entschließt sich die Staatsanwaltschaft aus sachlich vertretbaren Gründen, gegen einen schon früher wegen einer Tat in Verdacht geratenen Beschuldigten bei neuerlichem Tatverdacht und anderer Beweislage förmlich ein neues, selbständiges Ermittlungsverfahren einzuleiten, so liegt hinsichtlich früher in einem anderen Verfahren wegen derselben Tat Mitbeschuldigter keine prozessuale Gemeinsamkeit vor. Ein naher Angehöriger eines solchen früheren Mitbeschuldigten muß in dem neuen Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO belehrt werden.

BGH, Urt. v. 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98 -
LG Hannover

BGH – Urteil, 1 StR 635/96 vom 05.05.1998

StGB §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 26, 53 Abs. 1

Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

BGH, Urt. vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96 -
LG Rottweil

BGH – Urteil, 1 StR 588/97 vom 12.02.1998

StPO §§ 24, 27
StPO § 244 Abs. 4 Satz 2

a) Wird ein Ablehnungsgesuch zugleich gegen mehrere erkennende Richter eingereicht, ist eine einheitliche Beschlußentscheidung jedenfalls dann veranlaßt, wenn die Ablehnungsgründe in Verbindung zueinander stehen.

b) Gesetzlicher Richter für den Beschluß über ein Ablehnungsgesuch ist der im Zeitpunkt der Entscheidung (nicht der Antragstellung) berufene Richter.

c) Verweigert ein Angeklagter dem gerichtlich bestellten Sachverständigen die (psychiatrische/psychologische) Untersuchung, so verfügt ein weiterer Sachverständiger nicht deswegen über überlegene Forschungsmittel, weil sich der Angeklagte von diesem untersuchen lassen würde.

BGH, Urt. vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97 -
LG München I

BGH – Beschluss, AK 11/09 vom 01.07.2009

BGH – Beschluss, AK 8/09 vom 29.05.2009

OLG-DRESDEN – Beschluss, 8 U 1938/06 vom 29.01.2007


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