( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMonatliche Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen 

Monatliche Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 2 Sa 56/08 vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:MTV NRW, MTV Bund
Schlagworte:Monatliche Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen
Stichwort:Monatliche Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen
Leitsatz:1. § 2 Ziff. 2 MTV NRW ist im Lichte des § 6 MTV Bund auszulegen und gilt deshalb nur dann, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.

2. Unentscheiden bleibt, ob es sich bei der in § 2 Ziff. 2 MTV NRW geregelten Durchschnittsarbeitszeit um eine Höchstarbeitszeit oder um ein festes, und damit für beide Arbeitsvertragsparteien verbindliches Stundenkontingent handelt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 2 Sa 56/08




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/monatliche-regelarbeitszeit-im-wach--und-sicherheitsgewerbe-in-nordrhein-westfalen

"Monatliche Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN