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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMöglichkeit der zuständigen Behörde zu einer kurzfristigen Geltendmachung aller in Betracht kommenden Ansprüche 

Möglichkeit der zuständigen Behörde zu einer kurzfristigen Geltendmachung aller in Betracht kommenden Ansprüche

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 37.07 vom 11.12.2008

Der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG verjährt in dreißig Jahren. Eine analoge Anwendung der §§ 195, 199 BGB n.F. scheidet aus.

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