Für die Schwundberechnung nach dem "Hamburger Modell" kommt es nicht darauf an, ob die Hochschule mit den im 1. Fachsemester zugelassenen Studierenden ihre Kapazität erschöpft hat, ob sie unterbelegt oder überbelegt ist. "Fixpunkt" für den Anfangsbestand einer jeden Semesterkohorte ist vielmehr die Zahl der tatsächlich zugelassenen und aufgenommenen Studienanfänger. Vorläufig zugelassene Studierende sind dabei nicht zu berücksichtigen.