JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mobilfunk
| Rechtsgebiete: | TKG |
| Schlagworte: | Marktdefinition, Marktanalyse, Beurteilungsspielraum, Terminierung, Mobilfunkterminierung, Mobilfunk, Marktmacht, Nachfragemacht, Regulierungsverfügung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, Zusammenschaltung, Kollokation, Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot, Entgeltregulierung, Entgeltgenehmigung, nachträgliche Entgeltregulierung, Missbrauch |
| Stichwort: | Mobilfunk |
| Leitsatz: | 1. Die Bundesnetzagentur verfügt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG, nämlich der Abgrenzung des relevanten Marktes (§ 10 Abs. 1) und der Prüfung seiner potentiellen Regulierungsbedürftigkeit (§ 10 Abs. 2), sowie bei der in diesem Rahmen durchzuführenden Marktanalyse gemäß § 11 TKG über einen umfassenden Beurteilungsspielraum. 2. Die Bundesnetzagentur kann einem marktmächtigen Unternehmen Gleichbehandlungs- und Zugangsverpflichtungen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung eines Standardangebots (§§ 19, 21, 23 TKG) in Ausübung ihres Regulierungsermessens unter Umständen auch dann auferlegen, wenn das Unternehmen die betreffenden Leistungen schon bislang freiwillig am Markt anbietet. 3. Im Rahmen der Entgeltregulierung von Zugangsleistungen (§§ 30 ff. TKG) hat die Bundesnetzagentur bei der Auswahl zwischen den Regulierungsformen der Auferlegung einer Entgeltgenehmigungspflicht und der nachträglichen Entgeltregulierung zu prüfen, ob der bei der Genehmigung regelmäßig anzuwendende strenge Kostenmaßstab (§ 31 Abs. 1 Satz 1 TKG) zur Erreichung der Regulierungsziele erforderlich und angemessen ist oder ob insoweit eine Missbrauchskontrolle nach Maßgabe des § 28 TKG ausreicht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 15.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Nachbarrecht, Immissionsschutzrecht, Mobilfunk, Mobilfunkanlagen, Kirchturm |
| Stichwort: | Mobilfunk |
| Leitsatz: | Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 54/04 | |
| Rechtsgebiete: | LGebG, BesGebV |
| Schlagworte: | Gebührenrecht, Baugenehmigungsgebühr, Baugenehmigung, Gebühr, Mobilfunk, Mobilfunkmast, Funkmast, Funk, Mast, Höhe, Ermessen, Ermessensfehler, Äquivalenzprinzip, Rahmengebühr, Gebührenrahmen, Funkwelle, Funknetz, GSM, GSM-Netz, Verwaltungsvorschrift, Ermessenslenkung, Mobilfunknetz, Ermessensbindung, Bemessung, Gebührenbemessung |
| Stichwort: | Mobilfunk |
| Leitsatz: | Die Bemessung einer Baugenehmigungsgebühr für einen Mobilfunkmast im GSM-Netz nach der Höhe des zu errichtenden Mastes verstößt gegen das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11833/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, LSA-BauO |
| Schlagworte: | Schornstein, Mobilfunk, Nachrüstung, Abstand, Grenzabstand, Abweichung, Anfechtung, Wirkung, aufschiebende, Abwägung, Nachbarinteresse, Schattenwurf, Geräusch |
| Stichwort: | Mobilfunk |
| Leitsatz: | 1. Der Nachbarwiderspruch gegen eine dem Bauherrn erteilte (isolierte) Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung. 2. § 75 Abs. 1 BauO LSA erlaubt die Abweichung, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtbe-rücksichtigung oder Unterschreitung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist. 3. Im Verhältnis zum Nachbarn müssen die für die Abweichung sprechenden Gründe um so gewichtiger sein, je stärker Nachbarinteressen berührt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 277/04 | |
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