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Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 13.01 vom 05.12.2001

Rechtsgebiete:BNatSchG, WaStrG
Schlagworte:Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes, Unterbleiben eines Planfeststellungsverfahrens, Unterhaltung einer Bundeswasserstraße, Abgrenzung zum Ausbau, Errichtung eines Parallelbauwerkes (Leitwerkes), Wiederherstellung des planfestgestellten Zustandes
Stichwort:Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes
Leitsatz:1. Stromregulierungsmaßnahmen, die den planungsrechtlichen Bestand einer Wasserstraße nicht wesentlich ändern, unterfallen nicht der Zulassungspflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WaStrG. Sie sind kein Ausbau (vgl. § 12 Abs. 2 WaStrG), sondern Unterhaltung (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 WaStrG).

2. Bauarbeiten an einer Bundeswasserstraße müssen unabhängig davon, ob sie als Unterhaltung oder Ausbau zu qualifizieren sind, stets die Wasserstraße als Verkehrsweg betreffen, wenn sie auf der Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes durchgeführt werden sollen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 13.01




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