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Mitwirkungspflichten

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 490/08 vom 12.08.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Hochwasserhilfsfonds, Schadensnachweis, Mitwirkungspflichten
Stichwort:Mitwirkungspflichten
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 490/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 11489/06.OVG vom 24.01.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GKG, RVG
Schlagworte:Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber, Asylverfahren, Ausreiseverpflichtung, Passverfügung, Pass, Ordnungsverfügung, Gegenstandswert, Streitwert, Streitwertbeschwerde, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgestattung, Asylverfahrensrecht, asylverfahrensrechtlich, zwangsweise Vorführung, sofortige Vollziehung, Mitwirkungspflichten, Beschwerdeausschluss, Rechtsmittel
Stichwort:Mitwirkungspflichten
Leitsatz:1. Eine sog. Passverfügung zur Durchsetzung der einem rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber obliegenden Ausreiseverpflichtung findet ihre Rechtsgrundlage in § 15 AsylVfG. Bei einem sich anschließenden Rechtsstreit handelt es sich um ein Asylstreitverfahren im Sinne des §§ 11, 74 ff. und 80 AsylVfG.

2. Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 15 AsylVfG ist eine Rechtsstreitigkeit auch dann eine asylverfahrensrechtliche, wenn die Passverfügung - ob zu Recht der Unrecht - tatsächlich hierauf gestützt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 155.90 - NVwZ 1993, 276).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 E 11489/06.OVG

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1321/05 vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung eines Schwerbehinderten, Nachweis der Schwerbehinderung, Mitwirkungspflichten
Stichwort:Mitwirkungspflichten
Leitsatz:1. § 90 Abs. 2 a SGB IX verlangt für die Beibehaltung des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer gemäß § 85 SGB IX keinen Nachweis der Schwerbehinderung - sei es durch Vorlage des Bescheides des Versorgungsamtes oder des Ausweises - gegenüber dem Arbeitgeber.

2. Ebensowenig gibt § 90 Abs. 2 a SGB IX vor, dass der Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter mindestens drei, falls ein medizinisches Gutachten zur Feststellung der Schwerbehinderung erforderlich ist, sogar sieben Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt sein muss.

3. Nach § 90 Abs. 2 a SGB IX findet § 85 SGB IX und damit das Erfordernis der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nur dann keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs entwender die Schwerbehinderung nicht nachgewiesen oder bei einem laufenden Anerkennungsverfahren dessen Abschluss aufgrund schuldhaft fehlender Mitwirkung des Arbeitnehmers nicht innerhalb dieser drei -bzw. siebenwöchigen Fristen erfolgen konnte.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1321/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 UF 210/05 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehegatten, Mitwirkung, Mitwirkungspflichten, Pflichten, Maßregel, Maßregeln, Verwaltung, Gesamtgut
Stichwort:Mitwirkungspflichten
Leitsatz:Zu den Mitwirkungspflichten des Ehegatten im Hinblick auf Maßregeln nach § 1472 Abs. 3 1. Halbsatz BGB.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 UF 210/05


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