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Mitwirkungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Ta 89/09 vom 11.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungserfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Mitwirkungspflicht, Nichterfüllung, Fristsetzung, Fristablauf
Stichwort:Mitwirkungspflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 89/09



BFH – Beschluss, II B 76/08 vom 11.05.2009

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Mitwirkungspflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, II B 76/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 129/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BAföG, StGB
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Beweisanzeichen, Mitwirkungspflicht, Nichterweislichkeit, Rückforderung, Untreue, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, verdeckte Treuhand
Stichwort:Mitwirkungspflicht
Leitsatz:1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist.

2. An den Nachweis des Vorliegens eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen. Bezogen auf die der Sphäre des Auszubildenden zuzuordnenden tatsächlichen Grundlagen des Vertragsschlusses obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht insoweit zu seinen Lasten.

3. Zur Berücksichtigung äußerlich erkennbarer Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien), die gegen die Annahme eines wirksamen Treuhandverhältnisses sprechen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 129/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 584/09 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:StVZO
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungspflicht, Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Rechtsanwalt, Verteidiger, Schweigepflicht
Stichwort:Mitwirkungspflicht
Leitsatz:War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Dies gilt nicht nur für solche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, die ihren Grund in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis des Mitwirkungspflichtigen zum Fahrzeugführer haben, sondern auch für berufsbezogene Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (hier: anwaltliche Schweigepflicht).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 584/09


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