JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mitwirkungspflicht
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungserfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Mitwirkungspflicht, Nichterfüllung, Fristsetzung, Fristablauf |
| Stichwort: | Mitwirkungspflicht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 89/09 | |
| Rechtsgebiete: | FGO |
| Stichwort: | Mitwirkungspflicht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, II B 76/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG, StGB |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Beweisanzeichen, Mitwirkungspflicht, Nichterweislichkeit, Rückforderung, Untreue, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, verdeckte Treuhand |
| Stichwort: | Mitwirkungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist. 2. An den Nachweis des Vorliegens eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen. Bezogen auf die der Sphäre des Auszubildenden zuzuordnenden tatsächlichen Grundlagen des Vertragsschlusses obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht insoweit zu seinen Lasten. 3. Zur Berücksichtigung äußerlich erkennbarer Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien), die gegen die Annahme eines wirksamen Treuhandverhältnisses sprechen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 129/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVZO |
| Schlagworte: | Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungspflicht, Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Rechtsanwalt, Verteidiger, Schweigepflicht |
| Stichwort: | Mitwirkungspflicht |
| Leitsatz: | War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Dies gilt nicht nur für solche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, die ihren Grund in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis des Mitwirkungspflichtigen zum Fahrzeugführer haben, sondern auch für berufsbezogene Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (hier: anwaltliche Schweigepflicht). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 584/09 | |
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