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Mitwirkungsobliegenheit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 18/07 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, EMRK
Schlagworte:Asylanerkennung, Asylberechtigter, Ermessen, Ermessenserwägungen, nachträglich, Familienasyl, Integration, Mitwirkungsobliegenheit, Nachschieben von Gründen, Niederlassungserlaubnis, Sach- und Rechtslage, Widerruf, Widerruf der Asylanerkennung, Zeitpunkt, maßgeblicher
Stichwort:Mitwirkungsobliegenheit
Leitsatz:1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist unverändert die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.

2. Die Ausländerbehörde kann die Begründung ihrer Ermessensentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG um nachträglich bekannt gewordene Tatsachen über die fehlgeschlagene Integration des - hier minderjährigen - Ausländers bezogen auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ergänzen.

3. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, wenn die widerrufene Niederlassungserlaubnis auf der Familienasylberechtigung eines im Bundesgebiet geborenen Kindes beruhte.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 18/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 441/07 vom 10.12.2007

Rechtsgebiete:StlÜbk
Schlagworte:de facto-Staatenlose, de jure-Staatenlose, Kurden, Mitwirkungsobliegenheit, Reiseausweis, Reiseausweis: Staatenlose, Staatenlosigkeit, Staatsangehörigkeit, türkische, Syrien
Stichwort:Mitwirkungsobliegenheit
Leitsatz:1. Unter Staatenlosen i. S. d. Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind nur die de jure-Staatenlosen, nicht aber die lediglich de facto-Staatenlosen zu verstehen.

2. Zur Frage der Mitwirkungsobliegenheiten eines Kurden aus Syrien mit de jure türkischer Staatsangehörigkeit.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 441/07

BSG – Urteil, B 13 RJ 31/05 R vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, RVO, RRErwerbG, SGB I
Schlagworte:Erwerbsminderungsrente, Zeit- bzw Dauerrente, Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung, duldungspflichtiger Eingriff, Mitwirkungsobliegenheit, Kniegelenksendoprothese
Stichwort:Mitwirkungsobliegenheit
Leitsatz:Die Behebung einer rentenberechtigenden Leistungsminderung ist nicht unwahrscheinlich mit der Folge, dass ausnahmsweise Rente wegen Erwerbsminderung als Dauerrente zu gewähren wäre, solange die therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind. Hierzu zählen alle anerkannten Behandlungsmethoden, auch geläufige Operationen, die zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen können, soweit nicht aus dem Gesundheitszustand des Versicherten abzuleitende spezifische Kontraindikationen entgegenstehen.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 31/05 R


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