JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mitverschulden eines Teilnehmers (hier: 50 %) an einem Fahrsicherheitstraining ohne die für ein Löschfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Veranstalterhaftung, Mitverschulden eines Teilnehmers (hier: 50 %) an einem Fahrsicherheitstraining ohne die für ein Löschfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, unwirksame formularmäßige Haftungsbeschränkung |
| Stichwort: | Mitverschulden eines Teilnehmers (hier: 50 %) an einem Fahrsicherheitstraining ohne die für ein Löschfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Zur Veranstalterhaftung und dem Mitverschulden eines Teilnehmers an einem Fahrsicherheitstraining, der über die für ein Feuerwehr-Löschfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis nicht verfügt und dies gegenüber dem Sicherheitstrainer offenbart (hier: 50 %). 2. Die Klausel in einem Formularvertrag über die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining, "Die Haftung des Veranstalters und der von ihm Beauftragten ist - mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen." ist auch bei vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmern gemäß § 307 BGB unwirksam, da durch sie die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 198/08 | |
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