1. Ein überwiegendes Mitverschulden des Arbeitgebers kann gemäß § 254 Absatz 1 BGB zum Wegfall eines gegen den Arbeitnehmer gerichteten Schadensersatzanspruchs führen.
2. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn ein als Arbeitgeber fungierender Insolvenzverwalter die Überwachung der erteilten Weisungen grob fahrlässig unterlässt und keinerlei Anstrengungen zur Verwertung von zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen unternimmt.