JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mittellosigkeit des Betreuten
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Schlagworte: | Betreuer, Vergütung, Mittellosigkeit des Betreuten, Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis des Betreuers |
| Stichwort: | Mittellosigkeit des Betreuten |
| Leitsatz: | 1. Eine Beschwerdebefugnis ist für den Betreuer, dem das Amtsgerichts antragsgemäß gestattet hat, die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen zu entnehmen, auch dann gegeben, wenn sich dessen Vermögensverhältnisse in der Zeit nach der Entscheidung des Amtsgerichts bis zur Beschwerdeentscheidung wesentlich verschlechtert haben und der Betreuer nunmehr Erstattung aus der Staatskasse verlangen will. 2. Die Frage der Mittellosigkeit ist für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beurteilen. Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich zumindest der Zeitraum, der aus der Sicht des darüber befindenden Amtsgerichts von dem Betreuer insgesamt - auch mit mehreren Anträgen - zur gerichtlichen Entscheidung gestellt worden ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 99/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BSHG, FGG |
| Schlagworte: | Betreuungsrecht, Vergütung, Mittellosigkeit des Betreuten |
| Stichwort: | Mittellosigkeit des Betreuten |
| Leitsatz: | 1. Ergeben die Angaben des Betroffenen zur Beurteilung des einzusetzenden Vermögens kein ausreichendes Bild über seine Vermögensverhältnisse, so sind diese von Amts wegen - etwa durch Einholung von Auskünften von Verwandten - aufzuklären. 2. Ist der Betroffene nicht zu einer zumutbaren Veräußerung einer Eigentumswohnung bereit, so muss ein Betreuer grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch im Wege der zwangsweisen Verwertung der Eigentumswohnung realisieren |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 187/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BSHG, FGG |
| Schlagworte: | Betreuungsrecht, Vergütung, Mittellosigkeit des Betreuten |
| Stichwort: | Mittellosigkeit des Betreuten |
| Leitsatz: | 1. Ergeben die Angaben des Betroffenen zur Beurteilung des einzusetzenden Vermögens kein ausreichendes Bild über seine Vermögensverhältnisse, so sind diese von Amts wegen - etwa durch Einholung von Auskünften von Verwandten - aufzuklären. 2. Ist der Betroffene nicht zu einer zumutbaren Veräußerung einer Eigentumswohnung bereit, so muss ein Betreuer grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch im Wege der zwangsweisen Verwertung der Eigentumswohnung realisieren |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 185/03 | |
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