JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > mittelbare und unmittelbare Diskriminierung
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | mittelbare und unmittelbare Diskriminierung |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. - Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 52.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | mittelbare und unmittelbare Diskriminierung |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 61.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EG-Vertrag, Richtlinie 97/81 EG, Richtlinie 75/117/EWG, BBesG, BGleiG, BGB, AZV, MVergV, SH AZVO, LBG SH |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Benachteiligungsverbot, Gleichheitsgrundsatz, Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerarbeitszeit, Mehrarbeitsvergütung, Mehrbeanspruchung, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, Pflichtstunden, Schadensersatz, Teilnahme an Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung |
| Stichwort: | mittelbare und unmittelbare Diskriminierung |
| Leitsatz: | Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368). Teilzeitbeschäftigte Lehrer werden durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann. - Wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 61.03 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 50.03 | |
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