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Mittelbare Gesundheitsgefährdung

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1413/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:GG, MPhG, HeilprG, 1. DVO HeilprG, PhysTh-APrV
Schlagworte:Abgrenzbarkeit, Ärztliche Verordnung, Befunderhebung, Beschränkte Heilpraktikererlaubnis, Eigenständige Tätigkeit, Erlaubniszwang, Heilhilfsberuf, Mittelbare Gesundheitsgefährdung, Selbständige Berufsausübung, Physiotherapeut
Stichwort:Mittelbare Gesundheitsgefährdung
Leitsatz:Der Erlaubniszwang aus § 1 Abs. 1 HeilprG findet für Behandlungen aus dem Aufgabenbereich eines Physiotherapeuten keine Anwendung, wenn sie von einer Person ausgeführt werden, der bereits eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG erteilt wurde.

Die Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis kommt nicht in Betracht, weil insoweit ein hinreichend abgrenzbares und aus dem Bereich der allgemeinen Heilkunde ausdifferenziertes Gebiet nicht vorliegt (entgegen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006 - 6 A 10271/06 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1413/08




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