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mittelbare Betroffenheit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 988/07 vom 29.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BBG, ATZV
Schlagworte:Bundeswehr, Umstrukturierung, Altersteilzeit, Blockmodell, dringende dienstliche Belange, Zeitablauf, Dienstposten, unmittelbare Betroffenheit, mittelbare Betroffenheit, Klageänderung
Stichwort:mittelbare Betroffenheit
Leitsatz:1. Begehrt ein Beamter Altersteilzeit im Blockmodell abweichend vom ursprünglichen Antrag nur noch für die verbleibende Zeit bis zum Eintritt in den Ruhestand, so ist für die Frage, ob dringende dienstliche Belange i. S. des § 72b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (i. V. m. Abs. 2) BBG entgegenstehen, auf den bei Beginn der nunmehr angestrebten Altersteilzeit wahrgenommenen (aktuellen) Dienstposten des Beamten abzustellen.

2. Ein derartiges Altersteilzeitbegehren kann auch im Berufungsverfahren im Wege der Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO weiterverfolgt werden.

3. Zur Praxis der Wehrbereichsverwaltung, für die Frage, ob dringende dienstliche Belange i. S. des § 72b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BBG der beantragten Alterszeit im Blockmodell entgegenstehen, nur auf eine infolge der Neuausrichtung der Bundeswehr umstrukturierungsbedingt unmittelbare oder mittelbare Betroffenheit des Beamten i. S. des § 2 Abs. 4 ATZV abzustellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 988/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10817/06.OVG vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:BBG, BBesG, ATZV
Schlagworte:Altersteilzeit, Altersteilzeitbezüge, Altersteilzeitzuschlag, erhöhter Altersteilzeitzuschlag, Bemessungssatz 88 vom Hundert, Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, Neuausrichtung der Bundeswehr, Dienstpostenwegfall, mittelbare Betroffenheit, Kettenbildung, Organisationsentscheidung, Umplanung, dringende dienstliche Belange, fiskalische Interessen, maßgeblicher Zeitpunkt
Stichwort:mittelbare Betroffenheit
Leitsatz:Zur Gewährung erhöhter Altersteilzeitbezüge wegen Wegfalls des Dienstpostens aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr (hier für den Fall einer ursprünglich geplanten "Kettenbildung").
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10817/06.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 2001.06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:FluglärmG, GG, LuftVG, LuftVO, LuftVZO, ROG, SächsLPlG, UVPG, VwVfG, 23. BImSchV
Schlagworte:Luftrechtliche Planfeststellung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, mittelbare Betroffenheit, Umfang der Rügebefugnis mittelbar Betroffener, Umweltverträglichkeitsprüfung, Scoping, Ziele der Raumordnung, Planrechtfertigung, Standortalternative, Flughafendimensionierung, Start- und Landebahnsystem, Konfiguration des -, Lärmschutzkonzept, besonderer Schutz der Nachtruhe, Betriebsbeschränkungen, Zulassung von Nachtflugverkehr, Frachtflugverkehr, Expressfrachtverkehr, passiver Lärmschutz, Maximalpegel, Dauerschallpegel, DLR-Konzept, Fluglärm, flughafeninduzierter Bodenlärm, Gesamtlärm, Schutz des Innen- und des Außenwohnbereichs, Pegelunterschied gekippter Fenster, Übernahmeanspruch, Minderung des Grundstückswertes, Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs, Luftverunreinigungen
Stichwort:mittelbare Betroffenheit
Leitsatz:1. Die Planrechtfertigung im Sinne der Zielkonformität ist nicht nur zu prüfen, wenn Dritte für das planfestgestellte Vorhaben (hier: Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle) enteignet werden sollen, sondern auch dann, wenn sich Grundeigentümer gegen mittelbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zur Wehr setzen.

2. Die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs ist wegen der Pflicht, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG), vor allem in der Kernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116). Das Gebot wird nicht schon dadurch erfüllt, dass dem Vorhabenträger aufgegeben wird, für großzügig dimensionierten passiven Schallschutz zu sorgen.

3. Ein Lärmschutzkonzept, das Flugverkehr auch während der Nachtstunden ermöglicht, hat sich vorrangig an dem Ziel auszurichten, fluglärmbedingte Aufwachreaktionen zu vermeiden. Dieser Zweck lässt sich nicht nur mit der Festsetzung eines um einen Dauerschallpegel ergänzten Maximalpegels erreichen, sondern auch mit dem Konzept des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.), das nicht an akustische Kenngrößen anknüpft, sondern auf einer Dosis-Wirkungsbeziehung aufbaut.

4. Die mögliche Beteilung Dritter am Scoping-Termin (§ 5 Satz 4 UVPG) dient nicht deren Schutz, sondern hat allein die Funktion, die Behörde bei der sachgerechten Bestimmung des voraussichtlichen Inhalts und Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterstützen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 2001.06


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