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Mittelbare Benachteiligung

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 251/07 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:AGG, BetrVG
Schlagworte:Stellenausschreibung, Tätigkeitsjahr, Tarifgruppe, Mittelbare Benachteiligung, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch
Stichwort:Mittelbare Benachteiligung
Leitsatz:Der Betriebsrat hat bei groben Verstößen gegen die §§ 11, 7, 1 AGG gemäß §§ 17 II AGG, 23 III BetrVG einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Ein grober Verstoß kann sich wegen mittelbarer Benachteiligung älterer Bewerber/innen auf Stellenausschreibungen ergeben, in denen Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr gesucht werden, wenn Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr im Betrieb gegenüber Beschäftigten im zweiten Berufsjahr im Durchschnitt über sechs Jahre und im dritten Berufsjahr über 13 Jahre jünger sind und der Arbeitgeber diese Ausschreibungspraxis wegen des geringeren Tarifgehaltes von Mitarbeiter/innen im ersten Berufsjahr vornimmt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 251/07




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