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Mitteilungspflichten des Aktionärs

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 177/06 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, AktG
Schlagworte:Sondervorteil des Aktionärs, Mitteilungspflichten des Aktionärs, Kapitalerhöhung, Bezugsrechtsausschluss
Stichwort:Mitteilungspflichten des Aktionärs
Leitsatz:1. Auch ein Aktionär, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung nach § 20 Abs. 7 AktG von einem temporären Rechtsverlust betroffen ist, weil er den Erwerb eines Aktienanteils von 25 % nicht mitgeteilt hat, ist anfechtungsberechtigt nach § 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG hinsichtlich solcher Beschlüsse, durch die sich andere Aktionäre einen Sondervorteil verschaffen wollen.

2. Einen sachwidrigen Sondervorteil erlangen Aktionäre auch dann, wenn sie die sich aus der Verletzung von Mitteilungspflichten ergebende Situation ausnutzen, um sich im Wege der Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss der nicht anwesenden bzw. vertretenen Aktionäre formell ordnungsgemäß die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte zu sichern.

3. § 20 Abs. 1 S. 1 AktG verlangt Schriftform i.S.d. § 126 BGB;eine eingescannte Unterschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz genügt hierfür nicht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 177/06




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