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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMitteilung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 

Mitteilung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, V R 82/07 vom 18.02.2009

1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.

2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen.

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