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Mitteilung in der Ladung

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 289/04 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, Zeugenladung, Mitteilung in der Ladung, Begründung des ZUlassungsantrags
Stichwort:Mitteilung in der Ladung
Leitsatz:Wird mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des befugt nicht erschienenen Betroffenen dadurch geltend gemacht, dass die Namen der zu vernehmenden und dann in der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen in der Ladung nicht mitgeteilt worden sind, muss im Einzelnen konkret dargetan werden, dass der Betroffene - hätte er Kenntnis von der Ladung der Zeugen gehabt - trotz der erfolgten Entbindung zur Hauptverhandlung erschienen wäre und er die Zeugen befragt hätte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 289/04




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