1. Den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer. Dieser Grundsatz hindert nicht, bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder gar einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers zu gelangen.
2. Zu den Umständen, die bei der Bemessung eines Verdienstausfallschadens zu berücksichtigen sind.
Auf die Frage der krassen finanziellen Überforderung eines Ehegatten kommt es nicht an, wenn dieser den Darlehensvertrag als Mitschuldner und nicht lediglich als Mithaftender unterzeichnet hat.