1. Die Anfechtung der Ablehnung der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist analog § 707 II ZPO ausgeschlossen.
2. Zur Fortdauer der Überrumpelung bei einem Abstand von über acht Wochen zwischen Haustürsituation und angefochtenem Vertragsschluss.
3. Zur Frage, ob eine Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Familienanwesen unterschreibt, als Mitdarlehensnehmerin oder lediglich als Mithaftende anzusehen ist.