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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 TaBV 33/04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:TVG, ArbGG
Schlagworte:Mitgliedschaft OT, Tarifzuständigkeit, Tarifbindung
Stichwort:Mitgliedschaft OT
Leitsatz:1. Die nach der Satzung des Landesverbands des Bayerischen Einzelhandels e.V. mögliche Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ist verbandsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

2. § 3 Abs. 1 TVG regelt die Normsetzungsbefugnis der Koalitionen und begrenzt sie auf deren Mitglieder. Die Vorschrift regelt damit aber nicht die Tarifzuständigkeit in personeller Hinsicht
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 TaBV 33/04




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