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Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

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BSG – Urteil, B 13 R 64/06 R vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, AVG, GG
Schlagworte:Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung - Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Versorgungswerk der Landesapothekerkammer -verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Leitsatz:Der Vormerkung von Kindererziehungszeiten für den Personenkreis, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung hat befreien lassen, steht die Vorschrift des § 56 Abs 4 Nr 2 SGB VI in verfassungskonformer Auslegung nicht entgegen, solange in der berufsständischen Versorgung Zeiten der Kindererziehung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (Fortführung von BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R = SozR 4-2600 § 56 Nr 3).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 64/06 R




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