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Miteigentum des Lebenspartners der Mutter

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 1652/02 vom 27.08.2003

Rechtsgebiete:BAföG, BGB
Schlagworte:Schülerförderung, Wohnung der Eltern, Miteigentum des Lebenspartners der Mutter, Benutzungsregelung bei Bruchteilsgemeinschaft
Stichwort:Miteigentum des Lebenspartners der Mutter
Leitsatz:Wohnt die geschiedene Mutter der Auszubildenden mit einem nichtehelichen Lebenspartner zusammen in einer Wohnung, die zu zwei Dritteln im Eigentum des Lebensgefährten und (nur) zu einem Drittel im Eigentum der Mutter steht, so kann diese Wohnung dann nicht als "Wohnung der Eltern" i.S.v. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG angesehen werden, wenn der Lebenspartner die Aufnahme der Auszubildenden ablehnt und die Mutter keinen Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB auf eine die Aufnahme der Auszubildenden ermöglichende Benutzungsregelung hat (im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. Beschl. vom 28.04.1993, FamRZ 1993, 1378).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 S 1652/02




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