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Miteigentümer eines Grundstücks als Antragsteller

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 48.00 vom 17.10.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Normenkontrollverfahren, Miteigentümer eines Grundstücks als Antragsteller, Kostenentscheidung, Miteigentümer als Gesamtschuldner.
Stichwort:Miteigentümer eines Grundstücks als Antragsteller
Leitsatz:Leitsatz:

Wird der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan im selben Verfahren von mehreren Miteigentümern gestellt und liegen bei ihnen, wie dies regelmäßig der Fall ist, keine rechtlich relevanten Unterschiede vor, so können ihnen gemäß § 159 Satz 2 VwGO die Kosten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.

Beschluss des 4. Senats vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 4 BN 48.00

I. OVG Lüneburg vom 07.06.2000 - OVG 1 K 2185/99 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 48.00




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