JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mitdarlehensnehmer
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Mitdarlehensnehmer, krasse wirtschaftliche Überforderung |
| Stichwort: | Mitdarlehensnehmer |
| Leitsatz: | 1. Auch derjenige, der die Mithaftung für einen Kredit übernimmt, dessen Valuta einem Dritten (hier: Stiefsohn) zugewandt werden soll, kann ein eigenes Interesse an der Darlehensaufnahme haben und daher echter Mitschuldner sein. 2. Tritt ein lediglich wie ein Bürge haftender Mitdarlehensnehmer zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs der Bank dieser Ansprüche aus einer Lebensversicherung ab, kann die Abtretung selbst dann wirksam sein, wenn der Schuldner durch die Rückführung des Kredits aus seinen laufenden Einkünften wirtschaftlich krass überfordert würde. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 180/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Mutwille, Darlehensvertrag, Mitdarlehensnehmer |
| Stichwort: | Mitdarlehensnehmer |
| Leitsatz: | 1. Es kann i. S. d. § 114 ZPO mutwillig sein, wenn die Prozesskostenhilfe beantragende Beklagte sich der Erledigungserklärung des Klägers nicht anschließt, sondern weiterhin Klagabweisung beantragt, obgleich sie den Eintritt eines erledigenden Ereignisses nicht substantiiert bestreitet. 2. Zur Abgrenzung zwischen echter Mitdarlehensnehmerschaft und einseitig verpflichtender Mithaftungsübernahme, konkret zur Frage, ob die Ehefrau echte Mitdarlehensnehmerin wird, wenn das Darlehen der Renovierung oder dem Umbau des im Alleineigentum ihres Ehemannes stehenden Wohnhauses dient, in dem auch sie wohnt. 3. Zur Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung und zu der insoweit anzustellenden Zukunftsprognose. Auf Angaben der Darlehensnehmerin zu einer zukünftig längeren Arbeitszeit und einem damit einhergehenden höheren Verdienst kann sich die Bank grundsätzlich verlassen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 3 W 46/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, ZPO |
| Schlagworte: | Vollstreckungsgegenklage, Darlehen, Kredit, Sittenwidrigkeit, Haustürgeschäft, Haustürsituation, Kausalität, Überrumpelung, Widerruf, Mitdarlehensnehmer, Mithaftender, Überforderung, Ehefrau, Interesse, Beschwerde, Einstellung, Zwangsvollstreckung |
| Stichwort: | Mitdarlehensnehmer |
| Leitsatz: | 1. Die Anfechtung der Ablehnung der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung ist analog § 707 II ZPO ausgeschlossen. 2. Zur Fortdauer der Überrumpelung bei einem Abstand von über acht Wochen zwischen Haustürsituation und angefochtenem Vertragsschluss. 3. Zur Frage, ob eine Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Familienanwesen unterschreibt, als Mitdarlehensnehmerin oder lediglich als Mithaftende anzusehen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 28/06 | |
| Rechtsgebiete: | HWiG |
| Schlagworte: | Haustürsituation, Widerruf, Schuldübernahme, Bürgschaft, Darlehensnehmer, Mitdarlehensnehmer, Bürgenhaftung |
| Stichwort: | Mitdarlehensnehmer |
| Leitsatz: | 1. Der alleinige Darlehensnehmer kann sich grundsätzlich nicht auf die von der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverpflichtungen bei sittenwidriger Überforderung des Bürgen oder Mitdarlehensnehmers berufen. 2. Zu den Folgen des Widerrufs eines Haustürgeschäfts nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C-229/04 und C-350/03) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 8/05 | |
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