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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 22/02 vom 01.07.2003

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Stichwort:Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Leitsatz:Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in Abweichung von einem Jahresschichtplan eine oder mehrere Schichten ersatzlos streichen will.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 22/02




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