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Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 76/04 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung
Stichwort:Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung
Leitsatz:1. Der Betriebsrat darf sein Mitbestimmungsrecht nicht dahin ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet.

2. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers. Das schließt einen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" aus.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 76/04




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