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Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer Wirtschaftszeitung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 32/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer Wirtschaftszeitung
Stichwort:Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer Wirtschaftszeitung
Leitsatz:1. Dem Betriebsrat steht bei der Einführung eines Formulars, in dem Redakteure einer Wirtschaftszeitung auf Grund einer vertraglichen Nebenabrede den Besitz bestimmter Wertpapiere dem Arbeitgeber anzuzeigen haben, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. Diese Maßnahme unterliegt nicht dem Tendenzschutz nach § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

2. Bei der Einführung von Regeln, die für Redakteure einer Wirtschaftszeitung den Besitz von Wertpapieren oder die Ausübung von Nebentätigkeiten mit dem Ziel einschränken, die Unabhängigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten, schließt der Tendenzschutz des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Mitbestimmung des Betriebsrats aus.

3. Aus § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG folgt kein Anspruch des Betriebsrats, vom Arbeitgeber zu verlangen, persönlichkeitsverletzende Maßnahmen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern zu unterlassen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 32/01




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