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Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 31/03 (A) vom 26.10.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Stichwort:Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Leitsatz:1. Soll die jahrelang praktizierte Arbeitsfreistellung am Karnevalsdienstag für die Zukunft aufgehoben werden, liegt darin jedenfalls keine vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

2. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG umfasst die Befugnis des Betriebsrats, initiativ zu werden, um für einen bestimmten Tag im Jahr Ausnahmen von der regulären Arbeitszeitregelung vorzusehen. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitnehmer individualrechtliche Ansprüche auf Arbeitsbefreiung an diesem Tag besitzen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 31/03 (A)




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