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Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 32/06 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
Stichwort:Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
Leitsatz:1. Im Gemeinschaftsbetrieb ist ein einzelnes an der gemeinsamen Führung beteiligtes Unternehmen nicht passivlegitimiert für Ansprüche des Betriebsrats, die sich auf die Vornahme oder die Unterlassung einer der gemeinsamen betrieblichen Leitungsmacht unterfallenden Maßnahme richten.

2. Die dauerhafte Erhöhung des Umfangs der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG.

3. In der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers liegt eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft um fünf Stunden ist in der Regel nicht erheblich.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 32/06




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