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Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 6.05 vom 12.01.2006

Rechtsgebiete:BPersVG, 2. BesVNG
Schlagworte:Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten, leitender Angestellter bei einer Betriebskrankenkasse, Vergleichbarkeit mit Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 16
Stichwort:Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten
Leitsatz:1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Stellung eines leitenden Angestellten bei einer Betriebskrankenkasse einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 vergleichbar ist, kann nicht auf Art. VIII § 1 Abs. 3 2. BesVNG zurückgegriffen werden.

2. Der gebotene Funktionsvergleich ist anhand einfach zu überschauender und zu handhabender Kriterien vorzunehmen; als solche kommen in Betracht: Rang der Führungsebene, Stellenplan der Krankenkasse, Zahl der betroffenen Angestellten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten, im Verhältnis zum Vorstand eigenständig wahrzunehmender Aufgabenkreis.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 6.05




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