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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 15/99 vom 29.02.2000

Rechtsgebiete:BetrVG, DRK-TV
Schlagworte:Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst
Stichwort:Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst
Leitsatz:Leitsätze:

Die Einführung eines Bereitschaftsdienstes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu vorübergehenden, nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit. Der Betriebsrat hat danach auch mitzubestimmen, ob der entsprechende Arbeitsanfall durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes abgedeckt werden soll.

Aktenzeichen: 1 ABR 15/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 29. Februar 2000
- 1 ABR 15/99 -

I. Arbeitsgericht
Mainz Kammer Bad Kreuznach
- 7 BV 655/98 -
Beschluß vom 14. Juli 1998

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 2 (4) TaBV 50/98 -
Beschluß vom 23. März 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 15/99




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