JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung |
| Stichwort: | Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung |
| Leitsatz: | Das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich auf die Einordnung des einzelnen Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema. Typischerweise ist die für den Arbeitnehmer maßgebliche Vergütungsgruppe festzulegen, die sich aus seiner Tätigkeit ergibt. Das Mitbestimmungsrecht dient insoweit der Überprüfung, ob der Arbeitsplatz zutreffend nach der anzuwendenden Vergütungsordnung bewertet ist (BAG AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972).Das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung ist aber nicht auf die Mitbeurteilung arbeitsplatzbezogener Tätigkeitsmerkmale beschränkt. Enthält eine Vergütungsgruppe auch personenbezogene Voraussetzungen (vgl. z. B. § 22 Abs. 2 letzter Satz BAT), hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vielmehr auch bei der Entscheidung zu beteiligen, dass die Anforderung an die Person erfüllt oder nicht erfüllt ist. Bestimmt sich die Vergütung der Arbeitnehmer in einem Betrieb nach ihrer Eingruppierung in die Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages über Tätigkeitsmerkmale und ergänzend nach einem System von Lebensaltersstufen, erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht auf die Festsetzung der Lebensaltersstufen, wenn diese an die Differenzierungen der Vergütungsgruppen anknüpfen und gemeinsam mit diesen die Vergütungsgruppenordnung bilden (im Anschluss an BAG AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 18 TaBV 26/99 | |
"Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum