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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden im Bereich der ärztlichen Mitarbeiter eines Betriebes einer Weltanschauungsgemeinschaft

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 140/01 vom 17.05.2002

Rechtsgebiete:GG, WRV, BetrVG
Schlagworte:absoluter und relativer Tendenzschutz bei Weltanschauungsgemeinschaften, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden im Bereich der ärztlichen Mitarbeiter eines Betriebes einer Weltanschauungsgemeinschaft
Stichwort:Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden im Bereich der ärztlichen Mitarbeiter eines Betriebes einer Weltanschauungsgemeinschaft
Leitsatz:1. Die Gleichstellung von Weltanschauungsgemeinschaften mit Religionsgemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 7 WRV erfordert es nicht, den absoluten Tendenzschutz des § 118 Abs. 2 BetrVG auch auf Weltanschauungsgemeinschaften zu erstrecken.

2. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Anordnung von Überstunden im Bereich der ärztlichen Mitarbeiter eines Betriebes einer Weltanschauungsgemeinschaft sind nicht durch die Eigenart des Betriebes im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgeschlossen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 140/01




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