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Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer Filiale zu einer anderen Filialegrobe Pflichtverletzungunzulässiger Globalantrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 43/03 vom 23.01.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer Filiale zu einer anderen Filialegrobe Pflichtverletzungunzulässiger Globalantrag
Stichwort:Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer Filiale zu einer anderen Filialegrobe Pflichtverletzungunzulässiger Globalantrag
Leitsatz:1. Ein Antrag, mit dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, Versetzungen von Arbeitnehmern ohne Zustimmung des Betriebsrates vorzunehmen, ist als Globalantrag wegen mangelnder Bestimmtheit unzulässig.

2. Die Zuweisung eines Filialmitarbeiters zu einer anderen Filiale, die mit einem räumlichen Ortswechsel in eine andere politische Gemeinde verbunden ist, stellt eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG dar.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 43/03




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