Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung für Rufbereitschaft 

Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung für Rufbereitschaft

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Beschluss, 1 ABR 36/00 vom 23.01.2001

Leitsätze:

Wird für Gruppen von Beschäftigten einer Dienststelle eine Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eingerichtet, so hat die Personalvertretung insoweit nach § 75 Abs. 4 BPersVG hinsichtlich der Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG bei der Festlegung der regelmäßigen Arbeitszeit bleibt hiervon unberührt.

Aktenzeichen: 1 ABR 36/00
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 23. Januar 2001
- 1 ABR 36/00 -

I. Arbeitsgericht
Krefeld
- 2 BV 2/00 -
Beschluß vom 1. März 2000

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 10 TaBV 33/00 -
Beschluß vom 5. Juni 2000

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung für Rufbereitschaft - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum