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Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 22/99 vom 18.04.2000

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen
Stichwort:Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen
Leitsatz:Leitsätze:

Läßt eine Bank ohne Kenntnis der Arbeitnehmer durch ein anderes Unternehmen Tests zur Überprüfung der Beratungsqualität an zufällig ausgewählten Schaltern durchführen, wobei die Arbeitgeberin die Ergebnisse nicht mit einzelnen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern in Verbindung bringen kann, so hat der Betriebsrat weder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG noch nach § 94 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

Aktenzeichen: 1 ABR 22/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 18. April 2000
- 1 ABR 22/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 11 BV 104/97 -
Beschluß vom 18. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 5 TaBV 29/98 -
Beschluß vom 11. Februar 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 22/99




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