JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen |
| Stichwort: | Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen |
| Leitsatz: | Leitsätze: Läßt eine Bank ohne Kenntnis der Arbeitnehmer durch ein anderes Unternehmen Tests zur Überprüfung der Beratungsqualität an zufällig ausgewählten Schaltern durchführen, wobei die Arbeitgeberin die Ergebnisse nicht mit einzelnen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern in Verbindung bringen kann, so hat der Betriebsrat weder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG noch nach § 94 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Aktenzeichen: 1 ABR 22/99 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 11 BV 104/97 - Beschluß vom 18. September 1997 II. Landesarbeitsgericht Hessisches - 5 TaBV 29/98 - Beschluß vom 11. Februar 1999 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 22/99 | |
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