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Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 6.00 vom 08.01.2001

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Kurzpausen während der Bildschirmarbeit, Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen, Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen.
Stichwort:Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen.
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Regelung über die Gewährung bezahlter Kurzpausen während der Tätigkeit an Bildschirmgeräten unterliegt nicht der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG.

2. Eine solche Regelung ist jedoch - auch mit Blick auf § 5 BildscharbV - als Maßnahme zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG mitbestimmungspflichtig.

Beschluss des 6. Senats vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 -

I. VG Hamburg vom 27.03.1998 - Az.: 1 VG FB 17/97 -
II. OVG Hamburg vom 17.12.1999 - Az.: OVG 7 Bf 303/98.PVB -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 6.00




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