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Mitbestimmung bei einer Eingruppierung

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 TaBV 19/05 vom 17.06.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung bei einer Eingruppierung, Gemienschaftsbetrieb
Stichwort:Mitbestimmung bei einer Eingruppierung
Leitsatz:Voraussetzung für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates nach § 99 BetrVG ist die Anwendbarkeit einer Vergütungsordnung auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Beschluss vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 3). Das gilt auch bei einem von mehreren Arbeitgebern gebildeten Gemeinschaftsbetrieb. Hier kommt es ausschließlich darauf an, ob die Vergütungsordnung für den jeweils einstellenden Arbeitgeber gilt.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 TaBV 19/05




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