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Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 59/04 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen
Stichwort:Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen
Leitsatz:1. Beteiligte Stelle eines Beschlussverfahrens iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist ein Betriebsverfassungsorgan nur, wenn es als Inhaber des streitigen Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt.

2. Dem Gesamtbetriebsrat bei der Deutschen Post AG steht kein Mitbestimmungsrecht bei der Zuweisung von Beamtenplanstellen an die einzelnen Betriebe zu.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 59/04




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