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Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 33/00 vom 13.03.2001

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers
Stichwort:Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des Arbeitgebers
Leitsatz:Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 33/00




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