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Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 46/01 vom 11.06.2002

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal
Stichwort:Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal
Leitsatz:1. Ob eine Anordnung das nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten oder das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten betrifft, beurteilt sich nicht nach den subjektiven Vorstellungen, die den Arbeitgeber zu der Maßnahme bewogen haben. Entscheidend ist der objektive Regelungszweck, der sich nach dem Inhalt der Maßnahme und der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens bestimmt.

2. Eine das Ordnungsverhalten betreffende Maßnahme wird nicht dadurch mitbestimmungsfrei, daß sie einen Randbereich des Arbeitsverhaltens berührt.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 46/01




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