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BAG – Urteil, 4 AZR 474/04 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Eingruppierung, Mitarbeiter einer Ratsfraktion
Stichwort:Mitarbeiter einer Ratsfraktion
Leitsatz:1. Für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), die keine höhere Eingruppierung, sondern nur einen Anspruch auf eine persönliche Zulage begründen kann, sieht diese Tarifnorm keine zeitliche Grenze vor.

2. Die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit des einzigen Mitarbeiters einer Ratsfraktion einer Stadt an einen Verwaltungsangestellten ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn diese Tätigkeit in der Folgezeit über mehrere Wahlperioden ausgeübt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 474/04




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