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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMit-Unternehmereigenschaft des Betriebsinhabers bei stiller Beteiligung an seinem Unternehmen in Form einer BGB-Innengesellschaft 

Mit-Unternehmereigenschaft des Betriebsinhabers bei stiller Beteiligung an seinem Unternehmen in Form einer BGB-Innengesellschaft

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IV R 2/05 vom 10.05.2007

Der Inhaber eines gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist regelmäßig schon allein wegen seiner unbeschränkten Außenhaftung und des ihm allein möglichen Auftretens im Rechtsverkehr (Mit-)Unternehmer einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft, die zum Zwecke der stillen Beteiligung an seinem Unternehmen gegründet wurde. Dies gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Betriebs im Innenverhältnis neben einem festen Vorabgewinn für seine Tätigkeit keine weitere Gewinnbeteiligung zusteht und die Geschäftsführungsbefugnis weitgehend von der Zustimmung des stillen Beteiligten abhängt.

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