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Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.98 vom 08.10.1998

Leitsätze:

1. Berufssoldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee haben aus Berufsförderungsverträgen mit deren Dienststellen keine Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland.

2. Für die Eingliederung nicht weiterverwendeter Berufssoldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee in das zivile Berufsleben gelten nach dem Einigungsvertrag die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes.

3. Nicht weiterverwendete Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee dürfen ihren früheren Dienstgrad nicht führen.

Urteil des 2. Senats vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 7.98 -

I. VG Berlin vom 09.09.1994 - Az.: VG 5 A 185.92 -
II. OVG Berlin vom 19.11.1996 - Az.: OVG 4 B 85.94 -

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