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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 72/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vertretungsmacht, Missbrauch der
Stichwort:Missbrauch der
Leitsatz:Tritt der Geschäftsführer eines Unternehmens zur Besicherung gegen ihn persönlich gerichteter Verbindlichkeiten Forderungen des Unternehmens an einen Gläubiger ab, ohne - was der Gläubiger weiß - über eigenes Vermögen zu verfügen, kann regelmäßig von einem für den Gläubiger evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht ausgegangen werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 72/04




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