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missbräuchlicher Asylantrag

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 203/07 vom 10.03.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, EU-AsylantragszuständigkeitsVO
Schlagworte:Asylantrag, missbräuchlicher Asylantrag, Zurückschiebung
Stichwort:missbräuchlicher Asylantrag
Leitsatz:1. Die Zurückschiebung eines Drittstaatsangehörigen in einen EU-Mitgliedsstaat darf auch erfolgen, sofern die Rücknahme lediglich wegen des dort gestellten Asylantrags erklärt wird.

2. Dies gilt auch bei einem nach den Angaben des Ausländers missbräuchlich gestellten Asylantrag.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 203/07




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